Info Coronavirus - Maßnahmen ab 3. November 2020

Veröffentlichungsdatum31.10.2020Lesedauer3 MinutenKategorienGaming | Aktuell
Info

Information zu Corona-Maßnahmen

Geschätzte Bevölkerung!

Anbei eine Kurzfassung mit den wichtigsten Punkten der Verordnung, welche mit Dienstag in Kraft tritt.

Das Hallenbad/Sauna und der Turnsaal (schulfremde Personen) sind ab Montag bis auf Weiteres gesperrt!!!!!

Eckpunkte Lockdown:
Inkrafttreten: 3. November 2020
Außerkrafttreten: Ablauf des 30. November 2020
Ausgangbeschränkungen vorerst bis inklusive des 12. November 2020

Eckpunkte der Verordnung:
Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:
1. Berufliche Zwecke
2. Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
4. Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
5. Körperliche und psychische Erholung
(§ 2 tritt mit Ablauf des 12.11.20 außer Kraft)

Öffentlicher Raum - grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahme: Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt.
Privater Raum: der unmittelbare private Wohnbereich wird nicht geregelt.
Garagen-, Garten,- und Scheunenparties sind verboten.
Gastronomie: Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.
Kneipen, Bars, Nachtlokale sind geschlossen.
Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen.  Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.

Kultur & Veranstaltungen:  Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).
Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Sport: Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen.

Freizeitbetriebe:  Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.
Spitzensport:  Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
Einzelhandel und Dienstleistungen:  Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand halten. Jedem Kunden müssen 10 m² zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m² darf er nur einzeln betreten werden.

Fahrgemeinschaften und Taxis; Seilbahnen: Das bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.
Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden.  

Massenbeförderungsmittel: Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Arbeitsplatz:
Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.), so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig. Wo es überall möglich ist, wird Homeoffice empfohlen

Kindergärten und Schulen:
Kindergärten und Unterstufen bleiben geöffnet. Für 10 bis 14-jährige Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Die Oberstufe wird im Distance-Learning betrieben.
Universitäten:  Universitäten werden im Distance-Learning betrieben.
Pflegeheime und Krankenhäuser:  MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden.

Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Für Alten- und Pflegeheime:
Jeder Bewohner von Alten und Pflegeheimen darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Wenn das nicht möglich ist, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske getragen werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.

Veranstaltungen zur Religionsausübung:
Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls MNS zu tragen ist. Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.

Hochzeiten: Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Alles Gute Ihre Bürgermeisterin
Renate Rakwetz