MÜLLKALENDER
ORTSPLAN
COMMUNITY NURSE
MEINE SEITE
FOTOGALERIE
Sie befinden sich hier: Startseite
Die Wartezeit bzw. die Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an aus Versicherungszeiten gebildeten Versicherungsmonaten.
Unter zeitlicher Lagerung versteht man die Zuordnung von zur Pensionsversicherung geleisteten Beiträgen zu kalendarischen Zeiträumen.